Glossar:Consenior
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Der Consenior (auch Zweitchargierter, seltener Subsenior) vertritt diesen bei dessen Abwesenheit.

Bei schlagenden Verbindungen ist der Consenior der Fechtwart, d.h. fürs Pauken zuständig und vertritt die Verbindung auf den Mensurconventen.

Aufgaben des Consenioren der AV Steinacher gemäss Statuten

Artikel 30

Der Consenior vertritt den Senior in dessen Abwesenheit.

  • Er führt die Kasse.
  • Er berechnet den Finanzbedarf für das kommende Semester und schlägt den Mitgliederbeitrag vor. Am Eröffnungs-AC des folgenden Semesters legt er dem AC die Schlussabrechnung vor.
  • Er informiert sich über den Studienverlauf / -erfolg der Burschen.
  • Er hält den Kontakt zu den Extralokalen aufrecht.
 
 
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