Glossar:Convent
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Convent, -us m. Von lat. convenire (zusammenkommen, sich treffen), die Versammlung. Der Convent ist ein Organ der Verbindung, die AV Steinacher kennt den Allgemeinen Convent (AC) und den Burschenconvent (BC). Die beiden Convente unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung. Am AC haben Burschen und Füxe Zutritt, Stimm-, aktives und beschränktes Wahl-, sowie Antragsrecht. Am BC haben nur Burschen Zutritt.

Der Senior als Vorsitzender der Verbindung hat gemäss Debattenreglement nur Stichentscheid, d.h. er enthält sich seiner Stimme und macht seine Meinung nur geltend, wenn die Abstimmung kein Resultat ergibt. Diese Stellung verleiht ihm die grösste Macht an den Conventen (äquivalent dem Nationalratspräsidenten als “höchstem” Schweizer).

Die Fuxenstunde wird auch Fuxenconvent (FC) genannt. Dies ist aber eher scherzhaft aufzufassen, da Füxe am FC keine Entschlüsse fassen können, welche die Verbindung tangieren.

Die Altherren treffen sich jährlich einmal an ihrer Generalversammlung. Einen General- oder Cumulativconvent (GC oder CC), kennt die AV Steinacher nicht.

 
 
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